Liebe Patienten,
bitte beachten Sie für sich selbst und aus Rücksichtnahme anderer Praxisbesucher die nachfolgenden Beschreibungen.
Wir haben zu den gewöhnlichen Hygienestandarts weitere präventive Maßnahmen ergriffen, die ganzjährig und speziell saisonal einem erhöhten Infektionsaufkommen entgegenwirken können.
U.a. wird die Terminvergabe so geplant, dass es im Wartebereich möglichst keinen zusätzlichen Personenkontakt gibt. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir zur Einhaltung keinen frühzeitigen Einlass in die Praxis gewähren als zu Ihrem vereinbarten Termin.
Die Hände- und Flächendesinfektion hat weiterhin oberste Priorität.
Die korrekte Reinigung der Lagerungsmaterialien stellen wir gerne selber sicher. Bitte verzichten Sie auf eigenes Lagerungsmaterial.
Handtücher in den sanitären Einrichtungen sind lediglich in Papierform vorhanden.
Schutzkleidung und weitere Maßnahmen können situationsabhängig ergänzt werden.
Das Infektionsschutzgesetz bindet den Heilpraktiker in die Prävention u.a. über eine namentliche Meldepflicht durch § 6 ein. Bei Erkältungssymptomen nehmen Sie zur besseren Einschätzung bitte vorab Kontakt mit uns auf.
Wir als Praxisteam bedanken uns für Ihr Vertrauen und Ihre Mitarbeit und wünschen maximale Gesundheit. Bei Rückfragen setzten Sie sich bitte vorab mit uns in Verbindung.
„Osteopathie ist Heilkunde!“
Die Osteopathie darf in Deutschland durch den Arzt oder Heilpraktiker ausgeübt werden.
Beide Berufsgruppen sollten zusätzlich eine mind. 1350 Unterrichtseinheiten umfassende Ausbildung über 4 bis 6 Jahre absolviert haben. Der Patient kann so neben den erforderlichen schulmedizinischen Kenntnissen auch eine umfangreiche osteopathische Qualifikation erwarten.
Osteopathisch betrachtet man:
Letzteres nutzen wir zur Regulation unseres inneren Milieus und zum Wahrnehmen und Eingreifen in unsere Umwelt.
Durch die klinische Untersuchung und ein vorangegangenes Anamnesegespräch kann der Behandler die therapeutische Wegstrecke skizzieren und gemeinsam mit dem Patienten planen.
Osteopathie ist nicht immer primär die Methode der Wahl. Eignet sich der Patient für eine osteopathische Behandlung, so ist es zielführend, zunächst eine Verbesserung des osteopathischen Befundes zu erreichen. „Osteopathische Dysfunktionen“ werden als Störungen im Gewebe benannt und können ggf. lange Zeit kompensiert werden. Diese können sich u.a. durch Bewegungseinschränkungen im Seitenvergleich oder auch schmerzhaft veränderten Strukturen zeigen. Störungen der Funktion und der Strukturen werden nach den gegebenen Möglichkeiten differenziert betrachtet.
Die Behandlungsdauer liegt zwischen 30 und 60 Minuten.
Beim ersten Termin ist aufgrund des Patientengesprächs und der Aufnahmeuntersuchung des Patienten eine Stunde erforderlich. Bitte beachten Sie bei der Online-Terminbuchung darauf einen Doppeltermin dafür zu buchen.
Folgetermine sind mit 30 Minuten angesetzt. Die Behandlungskosten werden dementsprechend angepasst.
Für die Erstaufnahme gebuchte Doppeltermine werden mit 100 Euro berechnet. Planen Sie für Ihren ersten Termin bei mir bitte eine Stunde Zeit ein.
Folgetermine werden preislich angepasst und mit 60 Euro pro 30 Minuten berechnet. Die angegebenen Preise sind Endpreise.
Bitte prüfen Sie bei Ihrer Krankenkasse, unter welchen Voraussetzungen und in welcher Höhe die Kosten erstattet werden. Immer mehr gesetzliche Krankenkassen erstatten osteopathische Behandlungen.
Die Behandlung wird über die GebüH (Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker) abgerechnet. Die Behandlungskosten können dann bei den privaten Krankenkassen oder den privaten Zusatzversicherungen eingereicht werden. Nach Prüfung und abhängig von den tariflichen Umfängen werden diese ganz oder anteilig erstattet.
Gesetzliche Krankenkassen erstatten osteopathische Behandlungen als Satzungsleistung individuell.
Die Behandlungsfrequenz richtet sich nach dem Beschwerdebild, der Verbesserung der Beschwerden und nach dem Allgemeinzustand des Patienten. Pauschal kann hier keine genaue Angabe gemacht werden. Bei akuten Beschwerden wird ein Folgetermin in geringerem Abstand geplant. Meist innerhalb von 1 bis 2 Wochen. Bei chronischen Beschwerden wird die Frequenz i. d. R. in größeren Abständen geplant. Auch die Anwendung kombinierbarer Therapien ist denkbar und kann die Behandlungsfrequenz beeinflussen.
Die Osteopathie wird in Deutschland durch den Arzt oder Heilpraktiker ausgeübt. Ein verantwortungsvoller Behandler wird zunächst klären, ob eine osteopathische Behandlung indiziert ist. Sollte eine weitere schulmedizinische Abklärung durch z. B. bildgebende Verfahren, Labordiagnostik oder Ähnliches notwendig sein, wird der Behandler den Patienten zur Abklärung weiterleiten. Bereits vorhandene, für die Konsultation relevante Befunde sollten mitgebracht werden.